Digitale Bewerbung: Mit oder ohne Unterschrift?
Muss ich meine Bewerbung unterschreiben? – für Berufseinsteiger, aber auch langjährig erfahrene Fachkräfte ist der Arbeitsmarkt seit einiger Zeit überaus attraktiv. Mehr denn je sind neben erfahrenen Fachkräften in vielen Berufen auch Auszubildende gefragt und werden händeringend gesucht. Für Schüler und Studenten, die vor ihrem Abschluss stehen, oder für Quereinsteiger oder Personen, die sich beruflich weiterentwickeln oder neu orientieren wollen, ist das die beste Zeit, sich zu bewerben.
Woraus besteht eine Bewerbung?
Die klassische Bewerbung besteht aus einem aktuellen Lebenslauf sowie einem Anschreiben. Das Bewerbungsschreiben kann sich direkt auf eine ausgeschriebene Position beziehen. Im Öffentlichen Dienst zum Beispiel als Fachangestellte(r), als Sachbearbeiter(in), Verwaltungsmitarbeiter(in) oder auch als Erzieher(in) beziehungsweise als Pädagogische Fachkraft.
Führungskräfte wie Leitende Angestellte oder Projektmanager sind immer wieder auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung. Räumlich oft ungebunden, können sie sich eine neue Stelle in einer Firma an einem anderen Ort oder sogar im Ausland vorstellen. In diesem Fall ist eine Initiativbewerbung oder Spontanbewerbung passend.
Zu einer Bewerbung gehört zwingend ein aktueller Lebenslauf. Er sollte nicht länger als zwei Seiten lang sein, die wichtigsten Stationen erläutern und chronologisch aufgebaut sein – also wird mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit begonnen.
Muss ich eine Bewerbung unterschreiben?
Wichtige Dokumente, zu denen eine Bewerbung oder ein Lebenslauf zählen, werden in der Regel immer unterschrieben. Mit der Unterschrift bestätigt der Verfasser die Richtigkeit seiner Angaben und/oder stimmt Vereinbarungen zu. Werden die Bewerbungsschreiben mit der Post verschickt, können die Ausdrucke einfach unterschrieben werden.
Fast ausnahmslos findet ein Bewerbungsvorgang mittlerweile online statt. Hierzu wird das Anschreiben, der Lebenslauf sowie Zeugnisse und Zertifikate in der Regel auf der Bewerber-Plattform hochgeladen. Zwar sind die nicht unterschriebenen Bewerbungen nicht ungültig, aber eine Unterschrift ist in jedem Fall empfehlenswert – weil die Inhalte damit bestätigt werden und weil die Personalabteilung sieht, dass es dem Bewerber ernst ist.
Mit seiner Unterschrift vervollständigt der Bewerber seine Online-Bewerbung. Es ist dabei ausreichend, wenn das Anschreiben unterzeichnet ist, der Lebenslauf sollte auf jeden Fall das aktuelle Datum haben – denn auch darauf schauen die Personaler.
Online-Bewerbung: Welche Vorteile hat eine Unterschrift?
Es ist ein überschaubarer zusätzlicher Aufwand, eine Online-Bewerbung zu unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die Bewerbung vervollständigt und die Inhalte bestätigt. Eine Unterschrift erhöht die Chancen auf den neuen Job, da sie Sorgfältigkeit und Einsatz beweisen. Das gilt für Berufsanfänger, Quereinsteiger gleichermaßen wie für Fachkräfte oder Führungskräfte.
Online-Bewerbung unterschreiben: Wie geht das?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Online-Bewerbung zu unterschreiben. Die einfachste Methode ist die, indem man einfach seinen vollen Namen nochmals am PC schreibt und diesen am besten mit einer anderen Schrift und Farbe versieht. Verschiedene Internetprogramme sind ebenfalls hilfreich, da diese den angegebenen Namen in eine sozusagen händische Unterschrift umwandelt.
Die professionellste und seriöseste Unterschrift bekommt man mit einem Scanner. Dazu wird auf einem weißen Stück Papier unterschrieben, das dann gescannt wird. Das gescannte Dokument lässt mit Bildbearbeitungsprogrammen zuschneiden. In einem Ordner gespeichert, wird es als Unterschrift wie ein Foto an der richtigen Stelle eingefügt und passend skaliert.
Die Jobtexter raten
Die besten Aussichten haben Bewerbungen, die unterschrieben sind. Da die Bewerbungsunterlagen zu 99 Prozent in schwarzer Farbe sind, wird die Unterschrift mit einer anderen Farbe gemacht. Beim Erstellen oder Verfassen von Bewerbungsunterlagen wird am besten mit Blau unterschrieben – es wirkt seriös und hebt sich vom Anschreiben oder Lebenslauf ab.
Bei der Bewerbung muss der Lebenslauf nicht zwingend unterschrieben werden, da das Anschreiben normalerweise immer an erster Stelle steht und die Unterschrift hat. Ein aktueller Lebenslauf ist jedoch nur aktuell, wenn er das aktuelle Datum hat.
Dass bei Online-Bewerbungen Worddokumente zum Teil nicht hochgeladen werden können, hat einen guten Grund. Wer seine Bewerbung mit einem gescannnten Bild (jpg) unterschreibt, gibt seine Unterschrift aus den Händen. Jeder, der das so unterschriebene Anschreiben erhält, kann die Unterschrift abspeichern und sie jederzeit missbräuchlich verwenden. Also werden Bewerbungsunterlagen immer im Format PDFversendet.
Social-Media-Plattformen wir Xing oder LinkedIn bieten übrigens die Möglichkeit, auch dort seine Bewerbungsunterlagen wie den Lebenslauf zu hinterlegen und zu potenziellen Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen.
Auch wenn ein Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben eine bestimmte Form und verschiedene Vorgaben an Aufbau, Layout oder Inhalt haben – jeder Bewerber ist ein Individuum. Daher ist jede Bewerbung individuell und unterscheidet sich von anderen. Von Generatoren oder Vorlagen, mit denen sich im Internet in zehn Minuten ein Lebenslauf oder ein Anschreiben erstellen lässt, raten wir daher ab.
Zudem nutzen vor allem größere Unternehmen, die täglich viele Bewerbungsunterlagen bekommen, eine Software, mit der die Kandidaten per Computer gesichtet werden. Fehlen im Lebenslauf oder im Motivationsschreiben beziehungsweise Bewerbungsschreiben bestimmte Formulierungen, die unter Berücksichtigung Stellenausschreibung enthalten sein sollten, ist der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschieden, ohne, dass es einen persönlichen Kontakt gab.
Zudem sollte man sich immer darüber bewusst sein, dass nicht jede Software zum Beispiel Symbole wie Punkte, Rauten oder Quadrate erkennt, die gerne im Lebenslauf Verwendung finden – für das Programm ist die Bewerbung damit nicht mehr lesbar, da können die fachlichen Kompetenzen des Bewerbers noch so groß sein.
Darauf kommt es im Arbeitszeugnis an:
Formalien. Prüfen Sie in Ihrem Arbeitszeugnis, ob Personalien, Daten wie Beschäftigungsdauer, Ausstellungsort und Tätigkeitsbeschreibungen vollständig und richtig sind. Ein qualifiziertes, ausführliches Zeugnis sollte mindestens eine Seite lang sein, aber zwei Seiten nicht überschreiten.
Floskeln. Ihr Zeugnis sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Phrasen enthalten. Achten Sie auf inhaltliche Widersprüche und Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen. „Stets“, „immer“ und „äußerst“ wirken dagegen in der Regel positiv.
Profi. Wollen Sie ein Zeugnis zusätzlich fachlich prüfen lassen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Zeugnisberater. Für Mitglieder bieten Gewerkschaften wie Verdi kostenlose Zeugnisberatung an.
(Quelle: Stiftung Warentest)