Arbeitszeugnis : Wissenswertes

Arbeitgeber dürfen ihren ehemaligen Angestellten keine Steine in den Weg legen, daher müssen Arbeitszeugnisse stets gut klingen.

Andererseits sind sie auch zur Wahrheit verpflichtet. Also verstecken sie Kritik oft zwischen den Zeilen.

Viele nette Floskeln bedeuten eigentlich nichts Gutes. Unzulässige Formulierungen können vor Gericht angefochten werden.

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Textkorrektur durch die Jobtexter

Darauf kommt es im Arbeitszeugnis an:

Formalien. Prüfen Sie in Ihrem Arbeits­zeugnis, ob Personalien, Daten wie Beschäftigungs­dauer, Ausstellungs­ort und Tätig­keits­beschreibungen voll­ständig und richtig sind. Ein qualifiziertes, ausführ­liches Zeugnis sollte mindestens eine Seite lang sein, aber zwei Seiten nicht über­schreiten.

Floskeln. Ihr Zeugnis sollte indivi­duell sein und nicht nur allgemeine Phrasen enthalten. Achten Sie auf inhalt­liche Wider­sprüche und Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen. „Stets“, „immer“ und „äußerst“ wirken dagegen in der Regel positiv.

Profi. Wollen Sie ein Zeugnis zusätzlich fachlich prüfen lassen, wenden Sie sich an einen Fach­anwalt für ­Arbeits­recht oder einen Zeugnis­berater. Für Mitglieder bieten Gewerk­schaften wie Verdi kostenlose Zeug­nisberatung an.

(Quelle: Stiftung Warentest)

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