Arbeitszeugnis : Wissenswertes
Arbeitgeber dürfen ihren ehemaligen Angestellten keine Steine in den Weg legen, daher müssen Arbeitszeugnisse stets gut klingen.
Andererseits sind sie auch zur Wahrheit verpflichtet. Also verstecken sie Kritik oft zwischen den Zeilen.
Viele nette Floskeln bedeuten eigentlich nichts Gutes. Unzulässige Formulierungen können vor Gericht angefochten werden.
Darauf kommt es im Arbeitszeugnis an:
Formalien. Prüfen Sie in Ihrem Arbeitszeugnis, ob Personalien, Daten wie Beschäftigungsdauer, Ausstellungsort und Tätigkeitsbeschreibungen vollständig und richtig sind. Ein qualifiziertes, ausführliches Zeugnis sollte mindestens eine Seite lang sein, aber zwei Seiten nicht überschreiten.
Floskeln. Ihr Zeugnis sollte individuell sein und nicht nur allgemeine Phrasen enthalten. Achten Sie auf inhaltliche Widersprüche und Floskeln, die negativ ausgelegt werden könnten. Doppelte Verneinungen, einschränkende Aussagen, doppeldeutige Sätze – so gut sie auch klingen – können abwertend sein und sollten nicht in Ihrem Zeugnis stehen. „Stets“, „immer“ und „äußerst“ wirken dagegen in der Regel positiv.
Profi. Wollen Sie ein Zeugnis zusätzlich fachlich prüfen lassen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Zeugnisberater. Für Mitglieder bieten Gewerkschaften wie Verdi kostenlose Zeugnisberatung an.
(Quelle: Stiftung Warentest)